Sind die Voraussetzungen zur Gewährung eines medizinischen Hilfsmittels erfüllt, stellt sich die Frage, wo kann ich meinen Rollstuhl beantragen? Im Normalfall verläuft die Antragstellung wie folgt.
Die erste Anlaufstelle ist der behandelnde Arzt. Dieser füllt eine Verordnung aus, welche die medizinische Indikation nachweist. Dieses wird bei der Krankenkasse eingereicht, welche darüber entscheidet. Um unnötige Wege und Wartezeiten zu sparen, werden die notwendigen Schritte im Einzelnen und ausführlich im Folgenden dargestellt.
Inhalt
Schritt 1: Der Arztbesuch und die Verordnung
Ist die Rede von einer Verordnung des Arztes, ist ein Rezept ausreichend, sofern es alle relevanten Angaben enthält. Zu beachten ist, dass die Bewilligung bestimmte Anbieter vorschreibt. Um günstige Konditionen für ihre Patienten zu erhalten, bestehen meist Leistungsverträge mit bestimmten Anbietern für die Hilfsmittel. Sollte für den Rollstuhl kein Leistungsvertrag bestehen, erhalten die Versicherten auf jeden Fall einen guten Tipp, wo das Hilfsmittel schnell und qualitativ günstig zu erhalten ist.
Bereits der ärztlichen Verordnung muss die Notwendigkeit zu entnehmen sein. Es wäre ideal, wenn die Hilfsmittelnummer neben dem Hilfsmittel stehen würde. In jedem Fall muss auf dem Rezept die Diagnose vermerkt sein. Bei Rollstühlen ist die Anzahl weniger relevant.
Hinweis:
Da das Kontingent, vor allem für praktische Ärzte, oft sehr begrenzt ist, sind viele Ärzte nicht gleich bereit, eine medizinische Indikation auszufüllen. Hierzu sollten die Patienten wissen, dass die Verordnung von Heilmitteln das Budget nicht belastet.
Schritt 2: Der Kostenträger
Angesprochen wurde schon, dass für die Gewährung von Zuschüssen für Rollstühle mehrere Institutionen in Betracht kommen, welche die Kosten übernehmen. Aufgeführt wurden schon die Krankenkassen und die Rentenversicherung. Ferner sind Ansprüche gegen
- Unfallversicherung
- Jugendamt
- Pflegekasse
- Jobcenter
- Sozialamt
zu prüfen. Um unnötige Wege zu sparen, ist die Frage ganz einfach telefonisch über die Servicestellen für Rehabilitation zu klären.
Schritt 3: Die benötigten Unterlagen
Nachdem feststeht, welcher Kostenträger für die Bezuschussung zuständig ist, gilt es die entsprechenden Unterlagen zusammenzutragen und einzureichen.
- Verordnung – vom Arzt
- Anschreiben – selbst zu erstellen
Hilfreich für den Sachbearbeiter, welcher über den Antrag zu entscheiden hat, ist eine Darstellung der persönlichen Situation. Ausführlich sollte aufgeführt werden, weshalb das Hilfsmittel benötigt wird und welche Einschränkung vorliegt.
Kostenvoranschlag – Leistungsträger – Sanitätshaus
Wie bereits aufgeführt, haben viele Kostenträger Verträge mit Leistungsanbietern abgeschlossen. Da, wie eingangs erwähnt, viele Menschen auf einen Rollstuhl angewiesen sind, werden sich die Menge und Häufigkeit der Abnahme von Hilfsmitteln positiv auf die Preisgestaltung der Kostenträger auswirken. Besteht ein solcher Vertrag und der Patient missachtet die Vorgabe des Kostenträgers, kann ihm passieren, dass der Kostenträger nur den Betrag zahlt, welcher bei seinem Vertragshändler anfällt. Kosten, welche diesen Betrag übersteigen, muss der Patient selbst tragen.