Da dieses Hilfsmittel nicht so häufig verordnet wird, sollte beim Erwerb auf ganz bestimmte und elementare Dinge Obacht gegeben werden. Alles beginnt mit der Verordnung des Arztes. Sicher reicht es aus, wenn er auf einem Rezept die Notwendigkeit eines derartigen Hilfsmittels attestiert. Doch die Vielzahl der Arten und Ausführungen zeigt, dass es günstiger ist, wenn er seine Empfehlungen aus medizinischer Sicht genauer beschreibt. Dies vereinfacht die Wahl der Krankenkassen für das Modell und kann den Wünschen der Patienten näher kommen. Die Kostenträger sind angehalten, einen zweckmäßigen und finanziell günstigen Rollstuhl zur Verfügung zu stellen. Patienten sind daran interessiert, die innovativsten und bequemsten Modelle der verschiedenen Hersteller zu erhalten.
Grundsätzliche Fragen bei der Wahl von Rollstühlen
- Größe des Nutzers
- Gewicht des Nutzers
- Art der Verwendung
Aus den Fragen 1 und 2 ergeben sich die folgenden Grundabmessungen. Es sind die Sitzbreite, die Sitztiefe, die Höhe der Rückenlehne und die Sitzhöhe. Bei der Sitzbreite muss beachtet werden, dass der Rollstuhlfahrer in seinem Fortbewegungsmittel nicht hin und her rutscht. Sie darf auch nicht zu eng berechnet sein, damit er nicht eingeengt ist. Er sollte darin seitlich Halt finden, aber nicht fixiert sein.
Für die Sitztiefen wird die Länge der Oberschenkel als Maß genommen. Der Patient sollte beim Sitzen bequem die Rückenlehne erreichen. Dabei darf der Sitz die Kniekehlen nicht einschneiden. Die Höhe der Rückenlehne sollte unter den Schulterblättern enden. So können die Greifräder problemlos bedient werden. Liegen die Oberschenkel noch bequem auf der Sitzfläche auf und stehen die Füße auf den Fußrasten, kann die Sitzhöhe als optimal bezeichnet werden.
Bei dieser Konstellation besteht die Möglichkeit, im Sitzen den Boden mit den Füßen ohne weiteres zu erreichen. Nach dem Beschwerdebild können die Füße innerhalb der Wohnung oder in einer Gefahrensituation auf den Boden aufzusetzen und zum Bremsen oder Lenken genutzt werden.