Die Verträge, die zwischen Krankenkassen und Hilfsmittelversorger abgeschlossen werden, sind für Versicherte natürlich nicht einsehbar. Aber über gewisse Eckdaten wird seitens der Kassen informiert, sodass Sie als Patient oder Angehöriger genau wissen, welche Ansprüche Sie stellen dürfen.
Da die komplette Beratung und Betreuung in die Zuständigkeit der Vertragspartner fällt, gibt die Krankenkasse lediglich Rahmenbedingungen vor. Das funktioniert ähnlich wie der bei der Vertragswerkstatt, die Ihnen Ihr Kfz-Versicherer mehr oder weniger aufzwingt. In der Praxis zeigt die Erfahrung jedoch, dass eben nicht alle auf dem gleichen Qualitätslevel arbeiten. Weil Sie sich aber nur bedingt für einen Zulieferer in Ihrem Postleitzahlengebiet entscheiden dürfen, sind Sie auf einheitliche Qualitätsanforderungen angewiesen.
Inhalt
Was bedeutet dies für Ihren Anspruch?
Zum Leistungsumfang gehören ganz eindeutig Beratung, Einweisung in den Gebrauch (für Betroffene sowie für Angehörige), Lieferung und Montage. Mal eben vier, fünf verschiedene Modelle der verschiedenen Hersteller auf einem kleinen Parcours ausprobieren, ist jedoch leider nicht überall eine Selbstverständlichkeit. Manchmal fehlt dazu das Personal oder der Platz im Geschäft reicht einfach nicht aus.
Ein Beispiel
Ein Großteil der Ladenfläche wird für die Lagerung der gebrauchten Modelle benötigt, der Rest für die Verkaufsfläche. Die Problematik ist vergleichbar mit dem Schuhgeschäft. Im Laden anprobiert, passt noch alles toll. Kaum sind Sie auf der Straße unterwegs drückt der Schuh.
Reelle Bedingungen Testen
Auch Rollstuhlräder verhalten sich auf unterschiedlichen Böden anders. Einige Lenkräder brechen bei Kopfsteinpflaster verstärkt aus. Ein vermeintlich leichtgängiger Antrieb wird bei geringer Steigung schon zum gewaltigen Problem. Und auch das Handling in engen Kurven, wie zum Beispiel im Supermarkt, sollte erprobt werden. Ebenso wie gut sich Schwellen und Bordsteinkanten überwinden lassen. Kurz gesagt: All die kleinen und großen Herausforderungen, die im Alltag lauern.
Eben weil oftmals die Möglichkeiten zum Probefahren nicht zulänglich sind, werden nicht selten auch Fehlentscheidungen getroffen. Ein geschultes Fachpersonal kann solchen Missverständnissen vorbeugen. Mitunter ist es sinnvoll zuständige Therapeuten und Betreuer bei der Beratung einzubeziehen.
Werden Sie aktiv
Seitens der Krankenkasse wird lediglich festgelegt, DASS Sie Beratung erwarten dürfen. In welchem Umfang und mit welchem Maß an Qualität dies geschieht, können Sie nicht beeinflussen. Was Sie jedoch tun können, ist gezielt Frage zu stellen. Weisen Sie bei Bedarf darauf hin, dass das Sanitätshaus ebenfalls für Wartung und Instandhaltung zuständig ist. Die langfristige Kundenzufriedenheit sollte nämlich höchste Priorität haben.
Wenn Sie nicht gerade mutwillig Teile zerstören, übernimmt der Händler Reparaturen, Ausbesserungen sowie Ersatzbeschaffungen. Auch dafür zahlt die Krankenkasse. Im Idealfall haben Sie also durchweg einen Servicepartner zu Seite, der Sie bei allen Fragen zu Ihrem Rollstuhl und dem Antrieb unterstützt, und zwar weit über den eigentliche Erwerb hinaus. Als Schnittstelle zwischen Ihnen und der Krankenkasse kann so ein Partner Gold wert sein.