Sicher unterliegen die Krankenkassen bei der Zuzahlung von Hilfsmitteln, wie auch dem Rollstuhl✶ den gesetzlichen Vorgaben.
So bestehen bei allen gesetzlichen Kassen in wesentlichen Punkten keine relevanten Unterschiede und alle unterliegen ihren Pflichten des Gesetzgebers. Dennoch gilt es entscheidende Punkte zu beachten, deren Vor- und Nachteile es abzuwägen gilt.
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AOK: Hilfsmittel für mehr Mobilität
Die AOK übernimmt die Kosten medizinisch notwendiger Hilfsmittel soweit diese vom Arzt verordnet und mit ihm vereinbart sind. Auf der anderen Seite sind ausschließlich Vertragspartner der AOK als Verkäufer der Geräte zulässig. Sie selbst haben also lediglich bedingt Freiheit bei Ihrer Kaufentscheidung. Nur wenn Sie bei den erwählten Fachgeschäften beispielsweise Ihren Rollstuhl✶ mit Motor kaufen, wird der vereinbarte Preis erstattet. Als Mitglied der AOK haben Sie jedoch automatisch zu dem „vereinbarten“ Preis eine Zuzahlung zu leisten.
Diese ist für alle Krankenkassen einheitlich definiert und beträgt aktuell zehn Prozent des Kaufpreises, beziehungsweise mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Weiterhin informiert die AOK:
Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Ausstattung, die das Maß des medizinisch Notwendigen überschreitet, tragen Sie die dadurch verursachten Mehr- und Folgekosten selbst.
Dafür werden die Kosten für notwendige Änderungen, Instandsetzungen (Wartung und Reparatur) sowie für Ersatzbeschaffungen getragen. „Notwendig“ heißt auf Antrag beziehungsweise Rezept und wieder Hoffen auf Genehmigung.
DAK: Exklusiv vertraglich für Sie geregelt
Bei der DAK Gesundheit verhält es sich ähnlich. Die Kostenübernahme beruft sich auf die ärztliche Entscheidung. Entschieden sind von vornherein die Zulieferer. Sie selbst haben wenig zu entscheiden. Das kann natürlich als Vorteil ausgelegt werden, im Sinne von: Sie müssen sich nicht weiter kümmern. Aber lässt sich ein Rollstuhl mit Liegefunktion zum Beispiel eben nicht so leicht abwickeln, wie eine Medikamentenverordnung.
Viele Betroffenen wollen sich ja kümmern und sehen sich durch die vorgegebenen Vertragspartner der Krankenkassen eingeschränkt. Im Falle der DAK werden zum Beispiel die Kosten für Standard- und Leichtgewichtsrollstühle als Pauschale übernommen. Jede Spezifikation oder Zusatzausstattung, die aus dem Rahmen fällt, fällt damit auch aus dem Leistungsspektrum und muss selbst finanziert werden. Zudem werden die Modelle nur leihweise zur Verfügung gestellt, vorausgesetzt eine ärztliche Verordnung liegt vor. Kurzzeitmieten von drei Monaten und ein maximaler Nutzungszeitraum von vier Jahren erfordern immer wieder bürokratischen Aufwand.
Auch nicht immer einfach: Zur Grundausstattung gehören beispielsweise abnehmbare Seitenteile und Antriebsräder. Höhenverstellbare Armlehnen, Sicherheitsgurt und passive Beleuchtung zählen schon wieder als Extras und müssen gesondert medizinisch notwendig sein.
TK: … damit Sie sicher und bequem sitzen können
Die Techniker Krankenkasse ist beim Thema ganz pragmatisch. Auf die ärztliche Verordnung folgt als nächster Schritt die Bestellung beim Vertragspartner vor Ort, das Gestell wird geliefert und erklärt. Fällig ist lediglich die gesetzliche Zuzahlung. Für jeglichen Service wie Beratung und Anpassung sind die Vertragslieferanten zuständig. Wer mehr erwartet, muss dementsprechend mehr zahlen oder sich selbst auf die Suche nach einem geeigneten Rolli machen, indem man sich beispielsweise in Sanitätshäusern informiert oder in eines der vielen Onlineanbietern nach günstigen Preisen und Angeboten sucht.
Soweit zu den „Vorteilen“, wenn Sie Ihre Gehhilfe über TK-Anbieter bekommen. Zudem sind nur Nutzergewichte bis maximal 160 kg inbegriffen. Doch gerade für etwas korpulentere Personen wäre eigentlich ein Rollstuhl nach Maß nötig. Vor allem die Sitzbreite macht dann den entscheidenden Unterschied zwischen Komfort und „Nur-ein-weiterer-Kassenpatient„.
Barmer: Es ist gesetzlich geregelt, wann sie die Kosten für Hilfsmittel übernehmen darf
Ob die Barmer als Krankenkasse wohl tatsächlich glücklich ist, wenn sie die Kosten übernehmen „darf“? Zumindest gelten auch hier wieder gesetzliche Zuzahlung und Vertragslieferanten als unbestreitbar. Interessant ist jedoch, dass die Barmer immerhin wie folgt transparent informiert:
Im Lagerbestand des Vertragspartners und der BARMER befinden sich viele gebrauchte, technisch aufgearbeitete und vollständig gereinigte Rollstühle. Unser Vertragspartner prüft daher, ob ein geeigneter für Sie direkt verfügbar ist.
In den meisten Fällen werden nämlich bereits gebrauchte Rollstühle ausgegeben und diese wieder zurück gegeben, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Das ist natürlich ganz im Sinne der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes. Vor allem aber werden dadurch Anschaffungskosten gespart – für die Krankenkasse.
Für die Sanit
ätshäuser und Vertragslieferanten bedeutet es eine Menge Lagerfläche, Wartung und natürlich weniger Ertrag. Als Patient oder Angehöriger haben Sie kaum Einfluss darauf, ob Sie ein gebrauchtes oder neuwertige Modell erhalten. Durch die Bindung an die Verträge bekommen sie „was eben da ist“.
Die Barmer unterstützt Versicherte sowohl mit einer manuell gesteuerten Variante als auch mit einem Rollstuhl mit Antrieb, je nach dem welche medizinische Notwendigkeit vorliegt. Darüber hinaus bestimmt der Vertragspartner welche Modelle er mehrkostenfrei anbietet. Die Beratung erfolgt als auch hier wieder vor Ort beim Händler, nicht durch die Krankenkasse.
Knappschaft: Wir helfen Ihnen
Wobei auch bei der Knappschaft klar ist: Die Ausgabe der Hilfsmittel obliegt den Vertragspartner. Unterstützt werden vorrangig manuelle Rollstühle, darunter Duschrollstühle mit Greifreifen oder als Rollstuhl mit Schiebehilfe, Multifunktionsrollstühle mit Rückenlehnenverstellung (auch Rollstuhl mit Liegefunktion genannt), Leichtgewichtsrollstühle bis 170 kg sowie verstärkte Modelle für über 170 kg Belastung. Damit ermöglicht die Knappschaft auch schwergewichtigen Menschen eine bessere Lebensqualität.
Neben der gesetzlichen Zuzahlung durch den Patienten zahlt die Knappschaft eine pauschale Vergütung. Als Versorgungszeitraum gelten 60 Monate. Werden Hilfsmittel länger benötigt, erhält der Vertragslieferant, dem das Produkt schließlich auf Vorbehalt weiterhin gehört, eine zusätzliche Vergütung.
BKK: Das richtige Hilfsmittel finden
Als weiteres Beispiel für Krankenkassenleistungen sei noch die BKK genannt. Gesetzliche Zuzahlung und Vertragslieferanten sind selbstredend auch hier Standard. Zusätzlich bietet die BBK ihren Versicherten aber gewissen Zuschüsse, die gerade für Rollstuhlfahrer nicht ganz uninteressant sind. Zum Beispiel wird mit bis zu 125 Euro die Anschaffung eines Schlupfsacks unterstützt.
Wie alle Krankenkasse listet auch die BKK ihre Lieferanten und Vertragspartner nach Postleitzahl auf. Dabei kommen mitunter große Gebiete zustande, bei denen der Ansprechpartner vor Ort per Telefon noch am ehesten zu erreichen ist. In ländlichen Regionen sind Versorger für medizinische Hilfsmittel nicht immer flächendeckend verfügbar. Bevor Sie für eine Probefahrt erst kilometerweit mit dem Auto fahren müssen, kann ein Online-Angebot sinnvoller sein. Manche Sanitätshäuser kommen ihren Kunden auch entgegen und statten Hausbesuche ab, überwiegend zur Wartung vorhandener Geräte. Mal eben ein paar Rollstühle zum Probieren vorbei bringen, wäre schwierig.
Beratung vom Fachpersonal vor Ort
Schnell wird klar: Die Mitarbeiter der Krankenkassen entscheiden zwar über die Leistungszahlung, haben aber von den Rollstühlen selbst wenig Ahnung. Dies gehört schlichtweg nicht zu ihren Aufgaben, denn dafür sind die Vertragslieferanten zuständig. Es entwickelt sich unweigerlich ein Interessenkonflikt, bei dem das Finanzielle leider manchmal der Menschlichkeit überwiegt.
Im Gegensatz zum Online-Shop können die Mitarbeiter im Sanitätshaus an dieser Stelle allerdings optimal weiterhelfen. Sie wissen genau: Welche Rollstühle zahlt die Krankenkasse? Wie den Rollstuhl beantragen, ohne unnötige Verzögerungen auf den Plan zu rufen? Darüber hinaus unterstützen sie auch den weiteren Handlungsbedarf, helfen bei auftretenden Fragen und Problemen mit dem Rollstuhl und Antrieb, weisen Angehörige in den richtigen Umgang ein und verfügen über das nötige Know-How sowie die technischen Möglichkeiten, das Gestell gegebenenfalls nachzurüsten und individuell anzupassen.